Datenschutzgesetz auf der Zielgeraden

Impfplattform und Co. bereiten dem EDÖB Kopfzerbrechen

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von Maximilian Schenner und jor

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger hatte im Coronajahr alle Hände voll zu tun. Vor allem die Aufsicht digitaler Projekte wie dem Covid-Zertifikat stellte eine Herausforderung dar. Das neue Datenschutzgesetz soll unterdessen Mitte 2022 in Kraft treten.

EDÖB Adrian Lobsiger hatte während der Pandemie alle Hände voll zu tun. (Source: Netzmedien)
EDÖB Adrian Lobsiger hatte während der Pandemie alle Hände voll zu tun. (Source: Netzmedien)

Die Corona-Pandemie stellte für viele Menschen eine Herausforderung dar. So auch für den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) Adrian Lobsiger und seine Abteilung. Der Beauftragte sah sich im vergangenen Jahr vor allem mit der Aufsicht digitaler Projekte zur Pandemiebekämpfung konfrontiert, wie aus seinem Tätigkeitsbericht 2020/21 hervorgeht. Dazu zählten etwa Applikationen wie die SwissCovid-App, die Impfplattform "meineimpfungen.ch" und das digitale Covid-Zertifikat. Letzteres startete am 26. Juni 2021 - was es beim Zertifikat zu beachten gilt, lesen Sie hier.

Der Umgang mit "datenschutzrelevanten Mängeln" in diesen Projekten sei durchaus kompliziert gewesen, schreibt der Bund in einer Mitteilung unter Berufung auf den EDÖB. Gegen die Betreiber der Impfplattform oder auch des "Social Pass" - beides private Plattformen - seien zudem formelle Aufsichtsverfahren eingeleitet worden, was eine zusätzliche Herausforderung dargestellt habe.

Datenschutzgesetz auf dem Weg

Das neue Datenschutzgesetz sei unterdessen "auf der Zielgeraden", heisst es in der Mitteilung des Bundes weiter. Das totalrevidierte Gesetz soll demnach im zweiten Semester 2022 in Kraft treten. Die erforderlichen Anpassungsarbeiten (Merkblätter, Meldeportale, Gebührenerhebung etc.) vonseiten des EDÖB seien bereits im Gang. Der EDÖB werde seine Tätigkeiten wohl auch nach der Einführung auf "systemrelevante Datenschutzverletzungen schweizerischer Datenbearbeiter" fokussieren müssen, schreibt der Bund. Eine Erneuerung des Angemessenheitsentscheides der Europäischen Kommission stünde noch aus.

Der 28. Tätigkeitsbericht 2020/2021 des EDÖB ist online als E-Paper abrufbar.

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