BFS registriert 80 Prozent mehr Phishing-Fälle
Im Jahr 2022 hat das Bundesamt für Statistik 33'345 digitale Straftaten gezählt – fast 10 Prozent mehr als im Vorjahr. Mehrheitlich handelt es sich dabei um Fälle von Cyber-Wirtschaftskriminalität. Dabei haben Fälle von Phishing um 84 Prozent zugenommen.

Die Zahl in der Schweiz verübter Straftaten mit digitaler Komponente geht weiter nach oben, wenn auch weniger stark als im Vorjahr. Laut der vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden im vergangenen Jahr 33'345 solche Straftaten registriert – das entspricht einen Zuwachs von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Mit 89 Prozent (Vorjahr: 87 Prozent) betrifft die Mehrheit dieser Fälle erneut den Bereich der Cyber-Wirtschaftskriminalität. Mit 8,5 Prozent bleibt der Anteil der Cyber-Sexualdelikte gleich wie 2021, während der Anteil Fälle im Bereich Cyber-Rufschädigung und unlauteres Verhalten von 3,6 auf 2,5 Prozent zurückgeht.
Gegenüber dem Vorjahr haben registrierte Phishingfälle stark zugenommen, nämlich um 84,8 Prozent (2236 Fälle). Bei Sextortion-Fällen im Zusammenhang mit Gelderpressungen beträgt die Zunahme 54 Prozent (1588 Fälle) und bei Online-Anlagebetrug 29,2 Prozent ( (1590 Fälle).
Weniger Fälle registrierte das BFS bei diversen Malware-Kategorien: Bezüglich E-Banking-Trojanern und Spyware kam es zu 40 Prozent weniger Fällen; Vorfälle mit Scareware und Rogueware gingen um 26 Prozent zurück und Ransomware um 10 Prozent. Dagegen nahmen Botnet-Delikte um 31 Prozent zu. Bei den meisten dieser Malware-Kategorien liegt die absolute Zahl registrierter Fälle jeweils unter 100. Einzig bei der Kategorie Ransomware meldet das BFS 307 Fälle.
Eine erneute Abnahme vermeldet das Bundesamt schliesslich beim Anteil aufgeklärter Fälle. Dieser betrug 2021 noch 36,4 Prozent und beläuft sich 2022 auf 34,3 Prozent.
Beim Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) sind im Jahr 2022 über 34›000 Meldungen zu Cybervorfällen eingegangen. Die meisten betrafen Betrugs- und Phishing-Fälle, wie Sie hier lesen können.
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