Bundesrat revidiert Verordnungen im Energiebereich
Der Bundesrat hat die Teilrevisionen von vier Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Die revidierten Verordnungen behandeln unter anderem den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung und treten per 1. Juli 2024 in Kraft.
Am 31. Mai 2024 hat der Bundesrat verschiedene Änderungen an Verordnungen im Energiesektor beschlossen. Diese befassen sich unter anderem mit dem Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung, wie der Bund mitteilt. Die neuen Verordnungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft.
Mit der Stromversorgungsverordnung (StromVV) will der Bundesrat auch den Schutz vor Cyberbedrohungen in der Stromversorgung stärken. Daher gilt für die wichtigsten Stromversorgungsunternehmen (Netzbetreiber, Stromproduzenten, Dienstleister) die verbindliche Empfehlungen des Minimalstandards zur Verbesserung der IKT-Resilienz von Mai 2023 (IKT-Minimalstandard) bei Informations- und Kommunikationstechnologien, um sich besser gegen Cyberangriffe zu schützen. Die betroffenen Unternehmen und Stellen müssen das Erreichen des jeweiligen Schutzniveaus auf Verlangen nachweisen können.
Übrigens: Ab 2025 müssen Betreiber kritischer Infrastrukturen Cyberangriffe dem Bund melden. Die Verordnung regelt auch die nationale Cyberstrategie und die Aufgaben des BACS. Mehr dazu lesen Sie hier.
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