Whatsapp-Alternative Threema gewinnt auch vor Bundesgericht
Der Schweizer Messagingdienst Threema ist kein Fernmeldedienstanbieter. Das Bundesgericht erklärt eine anders lautende Einstufung des Bundes für ungültig. Threema darf somit nicht zu weitergehenden Überwachungsmassnahmen verdonnert werden.
Threema kann erneut aufatmen. Das Bundesgericht gibt dem Betreiber des gleichnamigen Messengers in einem Verfahren gegen das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) Recht. Demnach sei Threema als "Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste" einzustufen, und nicht als Fernmeldedienstanbieterin.
Das EJPD hatte dies Ende 2018 anders gesehen und Threema zur Fernmeldedienstanbieterin erklärt – wie etwa Swisscom oder Sunrise. "Diese Einstufung hätte Threema Überwachungspflichten unterworfen, welche sich nicht mit der konsequenten Ausrichtung auf den Schutz der Privatsphäre vereinbaren lassen. Unter anderem wäre Threema verpflichtet gewesen, die Nutzerinnen und Nutzer 'mit geeigneten Mitteln' zu identifizieren und eine Vorratsdatenspeicherung zu betreiben", erläutern die Betreiber der Whatsapp-Alternative in einer Mitteilung.
Im vergangenen Juni bereits entschied das Bundesverwaltungsgericht im Sinne Threemas und erklärte die Überwachungsverpflichtung für nichtig. In der Mitteilung zeigen sich die Messenger-Betreiber über die Bestätigung durch das Bundesgericht erfreut: "Dass kein Präzedenzfall zu Lasten der Privatsphäre geschaffen wurde, ist nicht nur für Internetnutzer beruhigend, sondern auch erfreulich für hiesige Onlinedienste, welche andernfalls mit erheblichem administrativem Mehraufwand und grossen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Mitbewerbern konfrontiert gewesen wären."
Derweil sorgen die neuen Nutzungsbestimmungen von Threema-Rivale Whatsapp für Aufregung unter den Nutzenden. Zudem sieht sich Whatsapp mit Schadsoftware und Sicherheitslücken konfrontiert, wie Sie hier lesen können.
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