Bund regelt Analysefunktionen im Überwachungsgesetz
Am 1. Mai tritt eine Änderung des Überwachungsgesetzes in Kraft. Die neuen Artikel schaffen die gesetzliche Grundlage, um Daten der Fernmeldeüberwachung analysieren zu können. Bislang stützten sich Strafverfolgungsbehörden dazu auf eine Verordnung.

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) erhält ein Upgrade. Am 1. Mai tritt eine Änderung in Kraft, wie der Bundesrat mitteilt. Er schafft damit die explizite Grundlage, "um Daten der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) analysieren zu können".
Laut der Mitteilung erlauben es die Analysefunktionen unter anderem, tabellarische Daten zu visualisieren, so dass sie in einer Grafik schnell erfasst werden können. Damit gewinnen beispielsweise die Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von schweren Straftaten oder bei einer Notsuche nach einer vermissten Person kostbare Zeit.
Wie es weiter heisst, nutzen die Strafverfolgungsbehörden die Analysefunktionen heute bereits. Dabei stützen sie sich aber auf die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF). Eine explizite gesetzliche Grundlage habe bisher gefehlt. Das Parlament habe diese mit der Annahme der Änderungen in den BÜPF-Artikeln 7 und 8 geschaffen.
Derweil befindet sich der Vorschlag eines revidierten BÜPF in Vernehmlassung. Darum plant der Bundesrat unter anderem neue Überwachungstypen aufgrund der 5G-Technologie sowie verkürzte Lieferfristen für Auskünfte. Mehr dazu lesen Sie hier.
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