Datenschützer fordert mehr Transparenz

EDÖB kritisiert wachsende Geringschätzung der Privatsphäre

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von Yannick Züllig und jor

In seinem jährlichen Tätigkeitsbericht konstatiert der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte eine "wachsende Geringschätzung der Privatsphäre". Er fordert mehr Transparenz von den Bundesbehörden, übt Kritik an Gesundheitsplattformen und bezeichnet die Schweizer Covid-Apps als "Achtungserfolg" für die digitale Schweiz.

Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Source: Netzmedien)
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Source: Netzmedien)

Der Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seinen jährlichen Tätigkeitsbericht vorgelegt. Darin attestiert der Beauftragte Adrian Lobsiger eine "verbreitete Gleichgültigkeit gegenüber dem Schutz von Bürgerdaten und eine wachsende Geringschätzung der Privatsphäre".

Anlässlich der Präsentation des Jahresberichts zeigte sich der EDÖB besorgt und forderte die Bundesbehörden zu mehr Transparenz auf. In den vergangenen Jahren seien mehr und mehr Bereiche vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen worden - die Behörden würden also immer weniger Dokumente vollständig freigeben. "Überall dort, wo es um viel Geld geht, ist die Verlockung der Politik gross, Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip zu machen", sagte Lobsiger. Doch genau in diesen Bereichen sei das öffentliche Interesse nach Transparenz am grössten.

"Achtungserfolg" bei Covid-Apps

In seinem Bericht hebt der EDÖB auch Positives hervor. Die Bevölkerung habe während der Coronapandemie zwar eine starke Einschränkung ihrer Privatsphäre hinnehmen müssen, aber die Apps des Bundes (SwissCovid und COVID-Zertifikat inklusive seiner Light-Version) seien aus der Perspektive des Datenschutzes ein wichtiger "Achtungserfolg" für die digitale Schweiz.

Dank der dezentralen und datensparsamen Ausgestaltung dieser Tools habe man die Übermittlung von Bürgerdaten an die Bundesverwaltung vermeiden können. Dieses technologische Erfolgsrezept könne der Bund nun auch in der neuen Auflage einer staatlich anerkannten elektronischen Identität (E-ID) übernehmen.

Gesundheitsplattformen als Datenleck

Kritik übt der EDÖB insbesondere an Gesundheitsplattformen. Im Tätigkeitsbericht erwähnt er unter anderem die Missstände rund um das Organspende-Register "Swisstransplant", das Register für Brustoperationen "Mammoregister" oder die Impfplattform Meineimpfungen.ch.

Nach den ausführlichen Medienberichten zu den datenschutzrechtlichen Verfehlungen dieser Plattformen habe der EDÖB für jeden dieser Fälle ein aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet. Die entsprechenden Untersuchungen hätten jeweils "weitere Mängel, insbesondere hinsichtlich der Qualität der bearbeiteten Personendaten zu Tage gebracht".

Im Falle von "Meineimpfungen.ch" unternimmt die Stammgemeinschaft eHealth Aargau einen Versuch, die Daten der Nutzerinnen und Nutzer der Plattform zu retten. Hier kritisiert der EDÖB allerdings, dass dies erst 10 Monate nach Einreichung seines Berichts - inklusive Löschempfehlung - geschah.

Strafverfolgungsbehörden verletzen Recht auf Verschlüsselung

Besonders besorgt zeigt sich der EDÖB darüber, dass immer mehr Regierungen und Sicherheitsbehörden in Europa einen präventiven Zugang zur Individualkommunikation ihrer Bevölkerung einfordern. Ohne vorher im Einzelfall eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen, würde nach deren Plänen künftig der inhaltliche Datenverkehr von Messenger-Apps und E-Mails inklusive Bilder einer staatlichen Überwachung zugänglich gemacht.

Vorgeschoben würde bei diesem "massiven Angriff auf die Privatsphäre" oft ein Grund wie Terrorverdacht oder Pädokrimininalität. Der EDÖB lehnt solche Praktiken ab und stellt sich gegen ein generelles Verschlüsselungsverbot von Individualkommunikation.

"Bürgerinnen und Bürger, die sich dem behördlichen Wunsch nach Selbstbelastung widersetzen, indem sie, aus welchen Gründen auch immer, Verschlüsselungssoftware einsetzen, darf der Rechtsstaat nicht vorwerfen, sie missbrauchten ihre Freiheit", heisst es hierzu im Bericht.

Erschwernisse in der Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips

Im Bereich des Öffentlichkeitsprinzips verzeichnet der EDÖB eine weiterhin steigende Anzahl von Zugangsgesuchen und Schlichtungsanträgen, was ihn angesichts der pandemiebedingten Arbeitsrückstände bei der Wahrung der gesetzlichen Fristen vor Probleme stelle. Zudem mache sich in Teilen der Verwaltung eine neue Tendenz bemerkbar, informelle Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB durch formalistische Einreden zu erschweren.

Stellvertreterin aus der Westschweiz

Wohl auch vor diesem Hintergrund beruft der EDÖB eine Stellvertreterin: Florence Henguely. Aktuell ist sie die Datenschutzbeauftragte des Kantons Freiburg.

Florence Henguely, designierte stelleverterende Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte. (Source: zVg)

Henguely hat einen Master in Rechtswissenschaften von der Universität Fribourg und soll ihr Amt voraussichtlich am 1. Oktober 2022 antreten.

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DPF8_261067

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