EDÖB legt Schlussbericht vor

Digitales Organspenderegister Swisstransplant ist am Ende

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von René Jaun und lha

Swisstransplant stellt den Betrieb ein. Die Plattform hatte zuletzt mit gravierenden Sicherheitsmängeln zu kämpfen, die auch den Datenschutzbeauftragten beschäftigten. Künftig wird der Bund ein Organspenderegister führen.

(Source: Kai Pilger / Unsplash)
(Source: Kai Pilger / Unsplash)

Das schweizerische Organspenderegister Swisstransplant stellt den Betrieb ein. Wie die Betreiber mitteilen, sind Abfragen durch die Spitäler nicht mehr möglich. Personen mit Registereintrag werde man Zeitnah über Möglichkeiten informieren, den Organspendeentscheid zu dokumentieren.

Die Funktion für Neuanmeldungen hatte die Stiftung hinter dem Portal bereits Anfang Jahr deaktiviert. Dies, nachdem eine "SRF"-Recherche gravierende Sicherheitsmängel aufdeckte. So konnten Unbefugte etwa Daten zu Transplantationen abrufen oder gar manipulieren.

Aufgrund der "SRF"-Recherche hatte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Untersuchung eingeleitet und eine Reihe von Empfehlung zur Verbesserung der Sicherheit ausgesprochen. Swisstransplant habe die Mehrheit dieser Empfehlungen angenommen, teilt der EDÖB mit und fügt an: "Die mit dem ursprünglich vorgesehenen vorläufigen Weiterbetrieb des Nationalen Organspenderegisters verbundenen Risiken hätten damit massgeblich gesenkt werden können." Da die Stiftung das Portal nicht weiterbetreibt, erweise sich das Restrisiko als nicht länger relevant.

Neues Organspenderegister vom Bund

Die Stiftung Swisstransplant wiederum empfiehlt in ihrer Mitteilung allen Menschen, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. "Teilen Sie Ihren Entscheid Ihren Nächsten mit und halten Sie ihn schriftlich fest - zurzeit zum Beispiel per Organspende-Karte, Patientenverfügung oder elektronischem Patientendossier (EPD). Überall, wo Sie Ihren Willen festhalten können, besteht die Möglichkeit, ein Ja oder ein Nein einzutragen."

Die Einstellung von Swisstransplant hat auch mit der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 zu tun. Das Stimmvolk nahm ein neues Transplantationsgesetz mit 60,2 Prozent an, welches eine erweiterte Widerspruchslösung einführt. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass eine Person ihre Organe spendet, ausser wenn die Person oder ihre Angehörigen dies explizit verneinen. Wie Swisstransplant sieht das neue Gesetz auch vor, dass der Bund ein neues Ja-/Nein-Register aufbaut, in welchem alle ihren persönlichen Spendeentscheid festhalten können.

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