Update: Das physische Dienstbüchlein hat ausgedient
Die Tage des analogen Dienstbüchleins sind gezählt. Ab dem 1. Juni 2026 lösen Armee und Zivildienst das physische Büchlein durch den digitalen Dienstmanager ab.
Update vom 6. Mai 2026: Das digitale Dienstbüchlein wird Realität. Mit der Anpassung des Militärgesetzes sowie der Verordnung über die Militärdienstpflicht per 1. Juni 2026 startet die Ablösung des physischen Dienstbüchleins, wie die Bundesverwaltung mitteilt.
Die Änderung betreffe sowohl die Angehörigen der Schweizer Armee als auch Mitglieder des Zivilschutzes. Künftig können relevante Informationen über den Dienstmanager respektive den Dienstmanager Zivilschutz bereitgestellt werden, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Mit dem Dienstmanager stelle die Armee ein digitales Instrument zur Verfügung, das die bisherigen Inhalte des Dienstbüchleins darstelle und darüber hinaus zusätzliche Funktionen biete.
Armeeangehörige erhalten anfangs Juni ein Schreiben mit ihrem persönlichen Datenauszug der Militärverwaltung, schreibt der Bund weiter. Dieses sollen sie mit den Daten ihres Dienstbüchleins abgleichen. Bei Unstimmigkeiten sei das Dienstbüchlein zur Kontrolle einzuschicken.
Das physische Dienstbüchlein der Schweizer Armee als Administrations- und Beweismittel für die Erfüllung der Dienstpflicht hat damit nach rund 150 Jahren ausgedient. Nach dem 1. Juni werde es nicht mehr nachgeführt oder neu ausgestellt, wie der Bundesrat schreibt.
Originalmeldung vom 24. November 2022:
Armeeangehörige bekommen digitales Dienstbüchlein
Der Bundesrat hat diverse Massnahmen zu Digitalisierung der Armee beschlossen. Das geplante Kommando Cyber bekommt eine Rechtsgrundlage. Zudem gibt es ein digitales Dienstbüchlein, wie aus einer Mitteilung des Bundesrats hervorgeht.
Das Kommando Cyber soll die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen. Vorgesehen ist, dass das Kommando ab 2024 tätig ist.
Der Ständerat hatte dem Kommando Cyber im März 2022 zugestimmt, der Nationalrat bereits im Herbst 2021.
Digitales Dienstbüchlein
Darüber hinaus hat der Bundesrat auch verschiedene Verordnungen revidiert und eine Reihe von Neuerungen beschlossen. Unter anderem werde im Zuge der Digitalisierung der Armee mit einer Änderung der "Verordnung über die Militärdienstpflicht" die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das Dienstbüchlein künftig elektronisch abgegeben werden kann. Das soll eine "wesentlich effizientere" Datenbearbeitung ermöglichen.
Konkrete Pläne zum digitalen Dienstbüchlein gibt der Bundesrat noch nicht bekannt. Aktuell testet die Armee auch Programme zur Digitalisierung des Zahlungsverkehrs mit der Truppe. Mehr dazu lesen Sie hier.
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