Zürcher Stadtrat legt Regeln für Polizei-Bodycams fest
Der Stadtrat von Zürich erlässt Ausführungsbestimmungen für polizeiliche Bodycams. Die Verwaltung des Videospeichersystems übernimmt die Organisation und Informatik Zürich.
Ab 2024 sollen Beamte der Stadtpolizei Zürich mit Bodycams ausgestattet werden. Hierzu erlässt der Zürcher Stadtrat Ausführungsbestimmungen, welche auch Regeln zum Speichern und Bearbeiten des gesammelten Videomaterials enthalten, wie das Stadtzürcher Sicherheitsdepartement mitteilt.
Die Ausführungsbestimmungen basieren auf einer Verordnung des Zürcher Gemeinderats. Diese verlangt, dass Kameraaufnahmen an einem von der Stadtpolizei unabhängigen, externen und sicheren Speicherungsort aufbewahrt werden. Der Stadtrat hat nun festgelegt, dass die Organisation und Informatik Zürich (OIZ) dieses Speichersystem betreiben soll.
Automatische Übertragung und Löschung
Da es sich bei den Bodycam-Aufzeichnungen unter Umständen um sehr sensible Daten handle, brauche es detaillierte Regelungen der Aufgaben und Zugriffsberechtigungen der Angehörigen der Stadtpolizei und des OIZ.
Kameraführende Polizeiangehörige sollen beispielsweise nur dann Einsicht in ihre Aufzeichnungen auf dem System der OIZ erhalten, wenn der Verdacht auf strafbares Verhalten vorliegt. Greifen Polizeiangehörige auf die im stationären System gespeicherten Aufnahmen zu, werde dieser Zugriff protokolliert.
Die Datenübermittlung von den Kameras an das Speichersystem bei der OIZ erfolge "vollständig und automatisiert". Anschliessend würden die in den Kameras vorhandene Daten automatisch gelöscht.
Im Frühjahr waren die Websites, Telefone und Anwendungen der Stadt Zürich mehrere Stunden nicht verfügbar. Grund war eine Fehlkonfiguration beim OIZ. Mehr zum Vorfall lesen Sie hier.
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