Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen

Betrüger wickeln Opfer mit geschenkten Klavieren um den Finger

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von Lia Perbo und yzu

Betrüger wenden auf Kleinanzeigenportalen teils kreative Tricks an. Opfer werden mit vermeintlich verschenkten Objekten oder manipulierten Fotos von Versandbestätigungen um ihr Geld gebracht.

(Source: Kostiantyn Li / unsplash.com)
(Source: Kostiantyn Li / unsplash.com)

Ricardo, Tutti, Facebook Marketplace: Kleinanzeigenportale geniessen derzeit grosse Beliebtheit. Doch wo Kauf- und Verkaufstransaktionen auf reiner Vertrauensbasis stattfinden, sind meist auch Betrugsmaschen nicht weit. Betrug im Zusammenhang mit Kleinanzeigen gehört daher zu den am häufigsten bei der Polizei angezeigten Delikten, wie das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) in seinem aktuellen Wochenrückblick schreibt. 

Bei einem Grossteil der Betrugsfälle handle es sich um die laut BACS klassische Variante, bei der das inserierte Objekt nicht existiert und das Opfer die Ware im Voraus bezahlen soll. Viele Käufer und Käuferinnen seien heute jedoch skeptisch und zahlen nicht mehr einfach so. Die Betrüger versuchen es deshalb immer wieder mit neuen Tricks, um die Opfer zu überzeugen, eine Vorauszahlung zu leisten. 

Zu gut, um wahr zu sein

Eine immer häufiger gemeldete Masche: Betrüger stellen schwer zu transportierende, jedoch wertvolle Objekte - etwa Klaviere oder Wohnmobile - zum Verschenken online und erfinden plausible Geschichten, die das Geschenk rechtfertigen. Der Haken dabei: Die Objekte sind natürlich nicht umsonst sperrig und schwer zu transportieren. Dies wird extra so gewählt, dass der Gegenstand nicht einfach mit der Post verschickt werden kann. Die Betrüger drängen die Opfer, ein spezifisches Transportunternehmen heranzuziehen. Die Opfer bleiben daraufhin auf hohen Transport- oder Zollgebühren sitzen und merken erst spät, dass weder das angebotene Objekt noch die Transportfirma existieren. 

Auch gefälschte Fotos von Versandquittungen oder der Paket-Etikette werden dem BACS häufig gemeldet. Damit versuchen Betrüger, die Interessenten zu einer Vorauszahlung zu bewegen. Allerdings können solche Fotos einfach gefälscht werden und beweisen keineswegs, dass das Paket unterwegs ist. Man könne also mit der Zahlung genauso gut warten, bis das Paket tatsächlich angekommen ist. 

Das BACS empfiehlt, beim Einkauf auf Kleinanzeigenportalen auf folgende Punkte zu achten: 

  • Nutzen Sie das Bewertungssystem der Kleinanzeigen-Plattform. Prüfen Sie die Bewertungen von Verkäufern. Bedenken Sie aber, dass Bewertungen auch gefälscht sein können.
  • Seien Sie alarmiert, wenn Angebote offensichtlich zu günstig sind.
  • Bei grösseren Beträgen sollte der Kauf über ein selbst ausgewähltes Treuhandunternehmen abgewickelt werden.
  • Wählen Sie möglichst sichere Zahlungs-/Versandoptionen (z. B. Nachnahme).
  • Kommen Sie Aufforderungen, eine Kopie Ihres Passes oder Ihrer Identitätskarte einzureichen, nicht nach. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Käufer oder Verkäufer sind.

 

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