Basler Regierung will digitale Integrität in der Verfassung verankern
Der Grosse Rat Basel-Stadt hat die Motion "für ein Grundrecht der digitalen Integrität" dem Regierungsrat des Stadtkantons zur Prüfung weitergeleitet. Dieser prüft nun eine Verfassungsänderung, um ein Grundrecht der digitalen Unversehrtheit einzuführen.
 
  Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat die Motion "für ein Grundrecht der digitalen Integrität" zur Prüfung an den Regierungsrat überwiesen. Dieser befürwortet das Anliegen des Antrags.
Der Regierungsrat will nun eine Verfassungsregelung ausarbeiten, um das Anliegen der Motion umzusetzen, wie er mitteilt. Die neue Verfassungsbestimmung wolle man jedoch offener formulieren als in der Motion vorgesehen, damit sie - wie bei Grundrechten üblich - flexibel ausgelegt und weiterentwickelt werden kann.
Der Kanton Neuenburg hat im November das Recht auf digitale Unversehrtheit bereits als zweiter Schweizer Kanton in der Kantonsverfassung verankert. Lesen Sie hier mehr darüber.
Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal lesen Sie täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.
 
Bundesrat prüft den Datenverkehr der Bundesverwaltung
 
Unterwegs im Auto mit Mutti
 
Einladung zum Webinar: Wie KI, Robotik und Drohnen unser Vertrauen herausfordern
 
BACS präsentiert Konzept für koordinierte Bewältigung von Cyberangriffen
 
Cyberkriminelle geben sich als Visana aus
 
Wo die Stärken, Chancen und Risiken im Schweizer Cybersecurity-Ökosystem sind
 
Schweizer KMUs verlieren Vertrauen in ihre Cybersicherheit
 
Meerschweinchen frisst verschiedene Snacks
 
Schweizer Bevölkerung vertraut KI etwas mehr und dem Datenschutz etwas weniger
 
 
     
 
 
