Neue Rechtsgrundlagen ab Juli

Kantone können wieder E-Voting-Versuche durchführen – zumindest theoretisch

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von René Jaun und yzu

Im Juli 2022 treten die revidierten E-Voting-Gesetze in Kraft. Damit definiert der Bund die Anforderungen an eingesetzte Systeme und ermöglicht den Kantonen, wieder E-Voting-Versuche durchzuführen. Doch noch fehlt ein dafür zugelassenes E-Voting-System.

(Source: Element5 Digital / Unsplash)
(Source: Element5 Digital / Unsplash)

Der Bundesrat macht den nächsten Schritt auf dem Weg zu neuen E-Voting-Versuchen. Er hat an seiner Sitzung die dafür notwendigen rechtlichen Grundlagen in Kraft gesetzt. Konkret handelt es sich um die teilrevidierte Verordnung über die politischen Rechte (VPR), die laut Mitteilung ab 1. Juli gilt. Gleichzeitig tritt die total revidierte Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe (VeleS) in Kraft.

Mit der Revision der VPR und VEleS werde die Sicherheit der E-Voting-Systeme gestärkt, heisst es in der Mitteilung. So präzisieren und erhöhen die Gesetzestexte die Sicherheits- und Qualitätsanforderungen an die Systeme, deren Einsatz und deren Entwicklung. Neu werden nur noch vollständig verifizierbare und von unabhängigen Expertinnen und Experten im Auftrag des Bundes überprüfte Systeme zugelassen. Sie dürfen für maximal 30 Prozent des kantonalen und 10 Prozent des schweizweiten Elektorats eingesetzt werden. Auslandschweizerinnen und -schweizer sowie Stimmberechtigte mit einer Behinderung werden dabei als besondere Zielgruppen von E-Voting bei der Berechnung der Limite nicht mitgezählt.

Ausserdem erhöhen die neuen Rechtsgrundlagen die Transparenzanforderungen und schreiben den Einbezug der Öffentlichkeit und von Fachkreisen vor. Namentlich definieren sie die Vorgaben für die Offenlegung von Informationen zum System und dessen Betrieb und enthalten Anforderungen für den Einbezug der Öffentlichkeit. Dazu gehört etwa die Pflicht zur Führung eines ständigen Bug-Bounty-Programms.

Die Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten erfolgt nicht nur im Rahmen der unabhängigen Überprüfung der Systeme, sondern wird auch als ständige Begleitung der Versuche mit E-Voting etabliert. Der bereits für die Ausgestaltung der Neuausrichtung des Versuchsbetriebs geführte Dialog mit der Wissenschaft soll weitergeführt werden und taucht ebenfalls in den Rechtsgrundlagen auf. In den nächsten Jahren soll ein breiter Massnahmenkatalog umgesetzt werden, um die E-Voting-Systeme und deren Betrieb kontinuierlich zu verbessern.

E-Voting-System der Post ist noch nicht bereit

Mit Inkrafttreten der neuen Grundlagen erhalten Kantone die Möglichkeit, wieder E-Voting-Versuche durchzuführen. Laut der Mitteilung planen dies einzelne Kantone. Einsetzen wollen sie dabei das von der Schweizerischen Post entwickelte E-Voting-System.

Doch noch ist dieses System nicht bereit für den praktischen Einsatz. Zwar habe die Bundeskanzlei eine unabhängige Überprüfung des Systems und seines Betriebs in Auftrag gegeben und erste Ergebnisse publiziert, schreibt der Bundesrat. Die Arbeiten für die Wiederaufnahme der Versuche mit diesem System seien im Gang, aber noch nicht abgeschlossen. Die Ergebnisse der unabhängigen Überprüfung werden zu den Grundlagen gehören, die der Bundesrat berücksichtigt, wenn er auf Gesuch eines Kantons über eine Grundbewilligung entscheidet.

Die Schweizerische Post hat im Verlauf des Jahres 2021 damit angefangen, den Quellcode ihres E-Voting-Systems offenzulegen. Gleichzeitig startete der Konzern ein Bug-Bounty-Programm, wie Sie hier lesen können. Die Geschichte von E-Voting in der Schweiz startete vor mehr als 20 Jahren und ist geprägt von überraschenden Rückschlägen. Nachlesen können Sie sie hier.

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