Update: Liechtensteinische Behörden identifizieren Schwachstelle nach Cyberangriff
Nach dem Cyberangriff auf die Liechtensteiner Justizbehörde hat das Fürstentum eine fehlerhafte Berechtigungslogik als Schwachstelle identifiziert. Künftig sollen strengere Anforderungen für die Verifizierung von Konten und die Identitätsprüfung gelten. Die Ermittlungen zur unbekannten Täterschaft laufen weiter.
Update vom 20.08.2026: Die liechtensteinischen Behörden haben die Sicherheitsanalyse nach dem Cyberangriff von Ende Juli abgeschlossen. Demnach ermöglichte eine fehlerhafte Berechtigungslogik den Zugriff auf Daten aus dem Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen (VwbP), wie die Regierung des Fürstentums Liechtenstein mitteilt. "Diese Schwachstelle ermöglichte es, die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) durch wiederholte Einzelanfragen auf eine Weise auszunutzen, die nicht vorgesehen war. Es war keine klassische Software-Schwachstelle", lässt sich Fabian Schmid, Leiter des Amts für Informatik, zitieren.
Als Reaktion wolle man die Verifizierung von Benutzerkonten sowie die Identitätsprüfung fortan durch eine Vorschaltung der E-ID verstärken. Zudem sollen die Überwachungs- und Erkennungsmechanismen der Systeme ausgebaut werden, um unberechtigte Zugriffe künftig frühzeitiger zu erkennen. Vor der Wiederinbetriebnahme prüft das Amt für Informatik laut Mitteilung die Systeme nochmals mehrstufig. In den kommenden Wochen sollen sie schrittweise wieder online gehen.
Die Ermittlungen zur bislang unbekannten Täterschaft laufen weiter, wie die Regierung von Liechtenstein schreibt. Das Fürstliche Landgericht habe dazu Rechtshilfeersuchen an verschiedene Jurisdiktionen gerichtet.
Update vom 06.08.2026:
Update: Liechtensteiner Justizbehörde nimmt nach Cyberattacke weitere Systeme vom Netz
Die Liechtensteinische Landesverwaltung (LLV) hat als Vorsichtsmassnahme vier staatliche Systeme zeitweise vom Netz genommen. Dies geschieht als Reaktion auf den Cyberangriff auf das "Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen" (VwbP) des Amts für Justiz des Fürstentums Liechtenstein, wie die LLV mitteilt. Diese und weitere Systeme sollen nach einem Beschluss des Krisenstabs zusätzlichen Sicherheitsprüfungen unterzogen werden.
Die Stabsstelle Cybersicherheit stehe im Austausch mit Betreibern von kritischen Infrastrukturen. Gemäss bisherigen Abklärungen gebe es keine Hinweise darauf, dass kritische Infrastrukturen betroffen seien. Laut Mitteilung laufen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden nach der Täterschaft.
Zusätzlich zur öffentlichen Kommunikation werden laut Mitteilung Schreiben an die Rechtsträger verschickt. Diese werden darin ersucht, die betroffenen wirtschaftlich berechtigten Personen über die Datenschutzverletzung zu informieren. Diese Vorgehensweise ist laut Mitteilung obligatorisch gemäss Artikel 34 der Datenschutz-Grundverordnung des Fürstentums Liechtenstein.
Betroffene Personen können sich überdies über eine telefonische Informationsstelle informieren, wie die LLV bekannt gibt. Zudem könne man sich per E-Mail direkt an das Amt für Justiz wenden und auf der Internetseite "Im Fokus" der Regierung aktuelle Informationen beziehen.
Originalmeldung vom 03.08.2026:
Hacker kopieren sensible Daten von Liechtensteiner Justizbehörde
In der Nacht auf den 30. Juli 2026 haben Unbekannte einen Cyberangriff auf das Amt für Justiz des Fürstentums Liechtenstein verübt. Dabei gelang es ihnen, Datenkopien von rund 31'000 Rechtsträgern aus dem "Verzeichnis wirtschaftlich berechtigter Personen" (VwbP) abzugreifen. Dies teilten Regierungschefin Brigitte Haas und Regierungsrat Emanuel Schädler an einer kurzfristig anberaumten Medienkonferenz in der Hauptstadt Vaduz mit, wie "SRF" berichtet.
Bislang gebe es noch keine Lösegeldforderungen, und das Verzeichnis sei noch nicht im Darknet aufgetaucht oder zum Verkauf angeboten worden.
Das VwbP enthält laut dem Bericht sensible Angaben zu wirtschaftlich berechtigten Personen von Rechtsträgern. Dazu gehören Personalien, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzland von Unternehmens- und Stiftungsverantwortlichen, wie Martin Alge, Leiter des Amts für Justiz, an der Medienkonferenz ausführte.
Das Verzeichnis wird laut "SRF"-Bericht zur Verhinderung von Geldwäsche, Vortaten der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geführt. Es setze die Vorgaben der Geldwäscherei-Richtlinie der EU um. Rechtsträger sind demnach verpflichtet, Daten wirtschaftlich berechtigter Personen in einem Online-Portal einzutragen.
Aufgrund des Vorfalls ist das Verzeichnis im Internet laut Bericht vorerst nicht mehr einsehbar. Das Amt für Informatik habe eine Analyse durchgeführt, Massnahmen zur Datensicherung umgesetzt und das betroffene System vom Netz genommen. Ein Krisenstab arbeite bereits daran, betroffene Personen über die Verletzung des Schutzes ihrer Daten zu informieren. Zudem sei eine zentrale Informationsstelle für Betroffene eingerichtet worden.
Auch bei der Genfer Stiftung für Erwachsenenbildung kam es unlängst bei einem Cyberangriff zum Abfluss von Personaldaten. Lesen Sie hier nach, was bei diesem Vorfall geschah.
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