EDÖB will Bodycam-Einsatz stoppen - doch BLT setzt sie weiter ein
Der EDÖB verlangt von Baselland Transport (BLT), den Einsatz von Bodycams zur Datenbearbeitung einzustellen und die damit erhobenen Daten zu löschen. Die BLT wehrt sich gegen die Verfügung und will die Kameras während des Beschwerdeverfahrens weiter einsetzen.
Mitarbeitende von Baselland Transport (BLT) tragen seit Ende Januar Bodycams. Damit wollen sie sich selbst sowie die Fahrgäste besser schützen, wie die "Basler Zeitung" schreibt Gegen diese Einführung eröffnete der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) im Februar 2026 eine Untersuchung. Mit einer Verfügung vom 29. September 2026 hat der EDÖB die Untersuchung nun abgeschlossen. Demnach muss die BLT die Datenbearbeitung mittels Bodycams abbrechen und die damit beschafften und weiterbearbeiteten Personendaten löschen.
Als Grund für das Verbot der Datenbearbeitung mittels Bodycams nennt der EDÖB eine fehlende rechtliche Grundlage. Weder das Personenbeförderungsgesetz (PBG) noch andere Bundeserlasse erlaubten die Nutzung von Bodycams. Das Interesse der BLT, Mitarbeitende und Fahrgäste zu schützen, erkenne der EDÖB an. Trotzdem dürfe das Transportunternehmen nicht durch beliebige Zusatzmassnahmen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreifen.
BLT antwortet auf die Verfügung
Das baselländische Transportunternehmen ist mit wesentlichen Teilen der Verfügung nicht einverstanden, wie die BLT in einer Mitteilung schreibt. Da man den Einsatz der Kameras vor der Einführung rechtlich geprüft habe, werde man gegen die Verfügung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erheben. Die BLT stützt sich dabei auf ein externes Rechtsgutachten von Felix Uhlmann, Professor an der Universität Zürich. Das Gutachten kommt zum Schluss, dass das geltende Recht Bodycams zwar nicht ausdrücklich erwähne, ihren Einsatz aber nach Wortlaut und Zweck der bestehenden Bestimmungen zulasse.
Zudem sei der Zugriff auf die Daten technisch beschränkt und verbindlich geregelt und alle Mitarbeitenden seien für den Einsatz der Bodycams geschult worden. Sie könnten die Aufnahmen weder selbst ansehen noch löschen. Eine Live-Übertragung gebe es ebenfalls nicht. Ausserdem habe die BLT dem EDÖB mehrfach angeboten, den Kontrolldienst zu begleiten, um den praktischen Einsatz vor Ort zu sehen. Der EDÖB nahm laut Mitteilung jedoch keine der Einladungen an.
BLT nutzt Bodycams weiter
Des Weiteren verweist die BLT auf einen Vorfall im April 2026, bei dem es zu einem Angriff auf BLT-Kontrolleure gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft verwendete die Bodycam-Aufnahmen anschliessend im Strafverfahren. Der Einsatz der Kameras dient gemäss BLT dem Schutz der Mitarbeitenden und Fahrgäste, der Deeskalation und einer objektiven Dokumentation, wenn es zu Vorfällen kommt.
Rechtskräftig ist die Verfügung laut BLT noch nicht. Mit der Erhebung einer Beschwerde des Transportunternehmens beim Bundesverwaltungsgericht gelte die aufschiebende Wirkung: Das bedeutet, dass die rechtlichen Folgen der Verfügung des EDÖB nicht eintreten, bis das Beschwerdeverfahren abgeschlossen ist. Aus diesem Grund werde man den streng geregelten Bodycam-Einsatz weiterführen, schreibt die BLT.
Bund plant Regulierung
Der Bundesrat will den Einsatz von Bodycams im öffentlichen Verkehr klarer regeln und hat dazu am 26. August 2026 die Vernehmlassung (PDF) eröffnet. Die Vorlage soll es der Transportpolizei sowie Mitarbeitenden im Fahr-, Kontroll- und Begleitdienst erlauben, Bodycams zu tragen.
Der EDÖB thematisiert übrigens gemeinsam mit dem BACS das Thema Cybersicherheitsrisiken von KI am Arbeitsplatz. Das Ganze findet im Rahmen des Cyber Security Month 2026 statt. Mehr dazu lesen Sie hier.
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