Meta trackt Maus- und Tastaturaktionen seiner US-Mitarbeitenden
Um KI-Modellen menschliches Verhalten beizubringen, lässt Meta seine Angestellten in den USA von einer Tracking-Software beobachten. Sie zeichnet jede Mausbewegung, jeden Klick und jeden Tastenanschlag auf. Laut Meta soll es sich aber um keine Leistungsüberwachung handeln.
Meta installiert seinen US-Mitarbeitenden künftig eine Tracking-Software namens Model Capability Initiative (MCI) auf dem PC. Damit erfasst Meta Trainingsdaten für seine KI-Modelle, wie "Reuters" unter Berufung auf ein internes Memo berichtet. Die aufgezeichneten Mausbewegungen, Klicks sowie Tastenanschläge sollen die autonome Aufgabenausführung von KI-Agenten verbessern. Derzeit hätten die Agenten nämlich Mühe, die menschliche Interaktion mit Computern nachzubilden, wie beispielsweise die Auswahl aus Dropdown-Menüs und die Verwendung von Tastenkürzeln.
In einem separaten Memo, das "Reuters" ebenfalls vorliegt, erklärt Meta-CTO Andrew Bosworth: "Die Vision, auf die wir hinarbeiten, ist eine, in der unsere Agenten in erster Linie die Arbeit erledigen und unsere Rolle darin besteht, sie anzuleiten, zu überprüfen und ihnen zu helfen, sich zu verbessern." Bosworth habe nicht näher erklärt, wie das Training der Agenten genau erfolgen soll. Er betonte jedoch, Meta werde "systematisch Daten und Auswertungen für sämtliche Interaktionsformen sammeln, die im Rahmen des Arbeitsalltags entstehen".
Ein Mediensprecher von Meta, Andy Stone, bestätigte gegenüber "Reuters", dass MCI-Daten für das KI-Training genutzt würden. Er versichert jedoch, dass Meta die über MCI gesammelten Daten nicht zur Leistungsbewertung nutzen werde. Auch würden Schutzmassnahmen für "sensible Inhalte" eingesetzt. Der Sprecher sagt allerdings nicht, welche Art von Daten nicht protokolliert werden.
Was gilt für die Schweiz?
Während sich in den USA ein Tracking-Trend am Arbeitsplatz entwickelt, würden EU-Unternehmen laut den von "Reuters" zitierten Experten, Rechtsprofessor Valerio De Stefano von der York University in Toronto, wahrscheinlich gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung verstossen.
In der Schweiz hingegen gilt Artikel 26 ArGV 3. Dieser verbietet "den Einsatz von Überwachungs- oder Kontrollsystemen, die das Verhalten von Angestellten am Arbeitsplatz überwachen", wie der Eidgenössische Datenschutz - und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in einem Beitrag schreibt. Zulässig seien dagegen Überwachung aus Sicherheitsgründen oder zur Kontrolle der Leistung oder des Ertrags, wie beispielsweise elektronische Badges für den Zugang zum Unternehmen oder Sicherheitskameras. Bestimmte Mittel jedoch verstossen nur je nach Einsatzzweck gegen das Verbot, wie "Mittel der künstlichen Intelligenz zur automatisierten Auswertung von Daten von Angestellten (Seh-, Bewegungs-, Sprach- oder Kommunikationsmuster, psychologische Ergebnisse)".
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