Datenschutz im Gesundheitswesen

EDÖB veröffentlicht Leitfaden zur digitalen Überwachung in Pflegeeinrichtungen

Uhr
von Elia Ferrari und dwi

Kameras, Infrarotsensoren oder Radarsysteme kommen in Spitälern und Pflegeheimen zunehmend zur Überwachung betreuter Personen zum Einsatz. Der EDÖB und die Datenschutzkonferenz Privatim stellen dazu einen gemeinsamen Leitfaden vor, der Einrichtungen für die datenschutzrechtlichen Herausforderungen sensibilisieren soll.

(Source: vectorjuice / magnific.com)
(Source: vectorjuice / magnific.com)

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) veröffentlicht gemeinsam mit Privatim einen neuen Leitfaden zur digitalen Überwachung von betreuten Personen in öffentlichen und privaten Pflegeeinrichtungen. Hintergrund ist laut Mitteilung der zunehmende Einsatz von Kameras, Infrarotsensoren oder Radarsystemen. Der Leitfaden soll Einrichtungen die datenschutzrechtliche Herausforderung solcher Überwachungslösungen aufzeigen.

Diese Systeme kommen in Spitälern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen in unterschiedlicher Form zum Einsatz: direkt, indem Bilder in Echtzeit an das Pflegepersonal übertragen werden, indirekt über ein Piktogramm, das die Position einer Person anzeigt, oder situativ, wobei ein Signal erst bei einem bestimmten Ereignis wie einem Sturz ausgelöst wird. Unabhängig von der eingesetzten Technologie handelt es sich dabei laut EDÖB um eine intensive Datenbearbeitung. Die Überwachung greife dabei in private und teilweise sogar intime Lebensbereiche der betroffenen und oft vulnerablen Personen ein. 

Gemeinsame Grundsätze

Der Leitfaden hält fest, dass für alle Formen der Überwachung dieselben Grundsätze gelten. Öffentliche Einrichtungen wie Kantonsspitäler unterliegen dem Legalitätsprinzip, weshalb eine Überwachung im kantonalen Recht verankert sein muss. Bei privaten Einrichtungen ergebe sich die Rechtmässigkeit primär aus den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz. Die Einwilligung der betroffenen Personen allein genüge in keinem der beiden Fälle, um eine Überwachung zu rechtfertigen, heisst es in der Mitteilung. Zentral sei hingegen, dass die betroffene Person über den Zweck und die Auswirkungen der Massnahme informiert werde.

Weiter verlangt der Leitfaden eine klare Zweckbestimmung. Die Überwachung müsse einem Ziel dienen, das im Interesse der betreuten Person liegt, beispielsweise der Erhöhung ihrer Sicherheit. Rein organisatorische Gründe reichen gemäss EDÖB nicht aus. Zudem müsse die Überwachung verhältnismässig sein und dürfe nur zum Einsatz kommen, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen. Eine indirekte oder situative Überwachung sei daher einer Echtzeitüberwachung vorzuziehen. So würden nur tatsächlich notwendige Daten an das Pflegepersonal übermittelt, während die Privatsphäre ausserhalb kritischer Situationen gewahrt bleibe.

Wie es weiter heisst, müssen die eingesetzten Lösungen zudem von Grund auf datenschutzfreundlich und sicher konzipiert sein. Dabei seien unter anderem das angestrebte Ziel, mögliche Risiken, alternative Lösungen sowie organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Bevor eine Einrichtung ein digitales Überwachungssystem einführt, muss sie gemäss Mitteilung ihre Ziele klar definieren. Ebenso müsse sie die Auswirkungen und Einstellungsmöglichkeiten der gewählten Lösung verstehen und unnötige Datenbearbeitungen vermeiden. Die Verantwortlichen sollen ihre Entscheidungen etwa mittels Risikoanalysen dokumentieren und die Dokumentation aktuell halten. Zudem müsse die Einrichtung das System regelmässig überprüfen und neu bewerten. Als weiteren zentralen Punkt nennt der Leitfaden die gezielte Schulung des Personals, damit dieses die Systeme konform und verantwortungsvoll nutzt.

 

Übrigens wurde im August 2026 ein Entschied des EDÖB vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Dabei handelt es sich um die ungerechtfertigte Publikation persönlicher Daten zur Ermittlung des Standorts mutmasslicher Schuldnerinnen und Schuldner. Mehr dazu lesen Sie hier

Wenn Sie mehr zu Cybercrime und Cybersecurity lesen möchten, melden Sie sich hier für den Newsletter von Swisscybersecurity.net an. Auf dem Portal lesen Sie täglich News über aktuelle Bedrohungen und neue Abwehrstrategien.

Webcode
izbduVDZ

Dossiers

» Mehr Dossiers

Aktuelle Ausgabe

Direkt in Ihren Briefkasten CHF 60.- » Magazin Abonnieren » Zum shop » Newsletter