"Digitale Gesellschaft" mobilisiert erneut gegen Bundespläne zur Vorratsdatenspeicherung
Die Schweizer Organisation "Digitale Gesellschaft" wirft dem Bund vor, still und leise die Vorratsdatenspeicherung für Schweizer Ermittlungsbehörden einführen zu wollen. Die Ausweitung der Überwachung sei ein schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Privatsphäre.
Der Entwurf zum Bundesgesetz über "administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts" sorgt bei der Organisation "Digitale Gesellschaft" für rote Köpfe. Der Bundesrat wolle mit dem Gesetz die zentrale Auswertung von Daten aus der Vorratsdatenspeicherung einführen, schreibt der Verein in einer Mitteilung.
Konkret legalisiere das Gesetz die zentrale Visualisierung von Kontakt-, Kommunikations- und Bewegungsprofilen auf Grundlage der anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. "Diese neuen Möglichkeiten gehen weit über 'administrative Erleichterungen' oder eine 'Entlastung des Bundeshaushalts' hinaus, welche das neue Bundesgesetz seinem Namen nach verspricht", moniert die "Digitale Gesellschaft", und wirft den Behörden "Heimlichkeit" bei der Einführung vor.
Zudem sei die Ausweitung der Überwachung ein weiterer schwerwiegender Eingriff in das Recht auf Privatsphäre. "Bis jetzt haben alle Verfassungsgerichte in Europa sowie der Europäische Gerichtshof (EuGH), welche ähnliche Überwachungsmassnahmen beurteilen mussten, diese ausnahmslos aufgehoben", schreibt der Verein, und erinnert an seine eigene, noch hängige Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
Die Finanzkommission des Nationalrats habe bereits die die Rückweisung des Gesetzes beantragt, heisst es weiter. Heute berät nun die zuständige Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen im Nationalrat über den Entwurf.
Im März 2018 hat das Schweizerische Bundesgericht die Beschwerde der "Digitalen Gesellschaft" gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, wie Sie hier lesen können.
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