Geräte absichern, Störungen melden und mehr

Digitalswitzerland begrüsst vorgeschlagene Anpassung der Fernmeldeverordnung

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von René Jaun und pwo

Die Schweizer Fernmeldenetze sollen sicherer werden. Dazu schlägt der Bundesrat erste Massnahmen vor, wie etwa eine Meldepflicht bei unbefugter Manipulation. Digitalswitzerland begrüsst die vom Bund vorgegebene Richtung, hat aber noch Verbesserungsvorschläge.

(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)
(Source: Gina Sanders / Fotolia.com)

Der Bundesrat will die Sicherheit von Schweizer Fernmeldenetzen erhöhen. Dazu schlug er Änderungen in der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vor. Die Vernehmlassung dauerte bis Ende vergangener Woche.

Wie Digitalswitzerland zusammenfasst, schlägt der Bundesrat vier Massnahmen vor, um die unbefugte Manipulation von Fernmeldeanlagen zu bekämpfen und die Netzwerksicherheit von 5G-Mobilfunknetzen sicherzustellen. Namentlich sollen die Anbieterinnen von Internetzugängen (IAP) verpflichtet werden:

  1. Spoofing-Versuche zu filtern

  2. Die Sicherheit von Geräten, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen, bestmöglich zu gewährleisten

  3. Ihre Kunden über die Sperrung von Internetzugängen oder Adressierungselementen zu informieren

  4. Unbefugte Manipulationen an Fernmeldeanlagen zu melden und in angemessener Frist Abwehrmassnahmen ergreifen

Digitalswitzerland hat punktuelle Anpassungsvorschläge

Der Verband Digitalswitzerland begrüsst die vorgeschlagene Revision der FDV ausdrücklich. Eine Stärkung der Sicherheit der Fernmeldenetze als kritische Infrastruktur von allen Seiten sei ein zentrales Element zur Erhöhung der schweizweiten Cyber-Resilienz, heisst es in der Stellungnahme. Im Interesse der Sicherheit seien die Prozesse möglichst klar und effizient zu gestalten, Doppelspurigkeit zu vermeiden und Vorgaben auf internationalen Standards abzustimmen.

Dazu schlägt Digitalswitzerland punktuelle Anpassungen vor: Einerseits empfiehlt der Verband, dass Störungsmeldungen an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) gemeldet werden sollten. Dies, weil auch im neuen Informationssicherheitsgesetz, welches sich aktuell in Vernehmlassung befindet, das NCSC als Meldestelle für Cybervorfälle bei kritischen Infrastrukturen vorgesehen ist. Zudem mahnt die Organisation an, den Begriff "End of Life" bei den Bestimmungen über Schutzmassnahmen für Kunden zur Verfügung gestellten Geräten einheitlich zu verwenden.

Die Gesetzesvorlage orientiert sich im Wesentlichen an Massnahmen, welche auch in der EU implementiert werden und auf international anerkannten Sicherheitsnormen und -initiativen basiert. Digitalswitzerland begrüsst dies ausdrücklich. Es sei nun wichtig, dass der Bund diesem Grundsatz auch bei den noch folgenden technischen Präzisierungen auf Stufe technischer und administrativer Vorschriften (TAV) treu bleibe.

Noch bis kommenden Freitag dauert die Vernehmlassung über eine weitere Anpassung der Fernmeldeverordnung. Dabei geht es um die Erhöhung der Internetgeschwindigkeit in der Grundversorgung. Ab 2024 soll sie einen Hochbreitbandzugang von 80 beziehungsweise 8 Megabit pro Sekunde umfassen, wie Sie hier lesen können.

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