Vernehmlassung bis Ende Mai

Bund regelt Finanzierung der Fernmeldeüberwachung neu

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von René Jaun und tme

Der Bund will Kantone für die Finanzierung der Fernmeldeüberwachung stärker zur Kasse bitten. Die mitwirkungspflichtigen Unternehmen will er künftig mit jährlichen Pauschalen entschädigen. Die entsprechenden Gesetzesänderungen sind bis Ende Mai in Vernehmlassung.

(Source: Fanjianhua / Freepik.com)
(Source: Fanjianhua / Freepik.com)

Der Bundesrat überarbeitet die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF). Seine Änderungen hat er am 22. Februar 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Ziel sei es, das heutige Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem zu vereinfachen und den Kostendeckungsgrad beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) anzuheben, heisst es in einer Mitteilung.

Kantone zahlen mehr

Grundsätzlich will der Bundesrat das Rechnungs- und Entschädigungssystem von einzelnen Aufträgen auf Pauschalbeträge umstellen. Konkret sollen die Kantone 24 Millionen Franken zur Deckung der Kosten beitragen. Das sei doppelt so viel gegenüber heute, merkt der Bund an. Gesamthaft sollen die Kantone künftig 75 Prozent der Kosten übernehmen, 25 Prozent verbleiben beim Bund.

Laut der Mitteilung trugen die Kantone 2021 lediglich 37 Prozent der Kosten des Dienst ÜPF, wobei sie 90 Prozent der Leistungen bezogen. Die neue Kostenbeteiligung gilt für drei Jahre, danach erfolgt eine Neuberechnung. Der Bund überlässt es den Kantonen, wie sie den geforderten Betrag untereinander aufteilen. Komme jedoch keine Einigung zustande, werden die Kosten gemäss der Bevölkerungsgrösse der Kantone aufgeteilt, fügt er an.

Entschädigungspauschale für grosse Anbieter

Auch die mitwirkungspflichtigen Anbieterinnen (MWP), welche die Daten der Überwachungsmassnahmen zur Verfügung stellen, will der Bund künftig pauschal entschädigen. Lediglich kleinere Anbieterinnen sollen weiterhin einzelfallweise entschädigt werden. Den Gesamtbetrag der Entschädigungen legte der Bundesrat im Gesetzesentwurf auf 6 Millionen Franken fest. Der Betrag entspreche aufgerundet dem Durchschnitt der Entschädigungen der letzten drei Jahre, heisst es dazu. Er werde mindestens alle drei Jahre überprüft.

Die Vernehmlassung für die neue Verordnung läuft bis zum 30. Mai 2023.

Im Februar 2022 überarbeitete der Bund das Überwachungsgesetz des Post- und Fernmeldeverkehrs. Darin führt er neue Überwachungstypen ein und verkürzt die Lieferfristen, wie Sie hier lesen können.

Im Jahr 2021 ordneten Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der und der Nachrichtendienst des Bundes rund 10 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen an als 2020. Allerdings holten sie gut 20 Prozent mehr Auskünfte ein.

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