Bundesrat schafft Übergangslösung

Schweizer Tech-Dienste dürfen Daten mit europäischen Strafverfolgern teilen

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von Elia Ferrari und rja

Schweizer Tech-Dienste dürfen elektronische Beweismittel mit einer Spezialbewilligung direkt an EU-Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Mit der entsprechenden Übergangsregelung will der Bundesrat einen Konflikt zwischen Schweizer und EU-Recht verhindern.

(Source: vectorjuice / magnific.com)
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Der Bundesrat hat am 28. Oktober 2026 eine Übergangslösung für die Herausgabe elektronischer Beweismittel verabschiedet. Damit können Schweizer Tech-Dienste Daten direkt an Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union liefern, sofern sie eine Spezialbewilligung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) besitzen. Die Regelung tritt sofort in Kraft, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt.

Auslöser ist laut Bundesrat die neue E-Evidence-Gesetzgebung der EU. Diese ermögliche es Strafverfolgungsbehörden innerhalb der EU, elektronische Beweismittel wie E-Mails, Chatverläufe oder IP-Adressen direkt bei den Tech-Dienstanbieterinnen einzufordern. Die EU-Mitgliedstaaten setzen die neue Rechtsgrundlage gemäss Bundesrat derzeit um.

Tech-Anbieterinnen im Zwiespalt

Betroffen seien auch Schweizer Unternehmen mit Angeboten in der EU, wie Swisscom, Sunrise oder Protonmail. Unter Umständen könne eine europäische Behörde solche Anbieterinnen verpflichten, Daten direkt herauszugeben. Mit diesem Vorgehen verstosse man in gewissen Fällen jedoch gegen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Damit riskieren die Tech-Dienste laut Bundesrat, entweder Schweizer oder EU-Recht zu verletzen.

Bewilligung gilt maximal zwei Jahre

Die Spezialbewilligung erteilt gemäss Bundesrat das EJPD auf Antrag. Die einzige Bedingung sei, dass eine zuständige Strafverfolgungsbehörde in der EU die Datenherausgabe angeordnet habe. Die Bewilligung bleibe nach Erteilung maximal zwei Jahre gültig. Bestehe bis dahin keine dauerhafte Lösung zwischen der Schweiz und der EU, müsse eine Anbieterin sie erneut beantragen. 

 

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