Cyberkriminelle entdecken die Welt der Printmedien für sich
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor betrügerischen Kleinanzeigen – online und in den gedruckten Medien. Die verantwortlichen Cyberkriminellen wollen ihre Opfer manipulieren, Zahlungen auszulösen. Das Geld fliesst jedoch nicht zu den Betrügern.

Das Gegenspiel zwischen Cybercrime und der IT-Security ist oftmals ein Wettrüsten mit den modernsten Technologien. Kaum kommt eine Innovation auf, wird schon bald darauf deren Potenzial für Schaden offenbart. Stets Schritt halten zu müssen, hält die Cyberabwehr immer auf Trab. Dies zeigt aktuell etwa das Beispiel ChatGPT. Wie diese KI eine Cyberattacke verursachen kann, lesen Sie hier.
Anscheinend gibt es aber auch einen Retro-Trend unter Cyberkriminellen. Via Cybercrimepolice.ch warnt die Kantonspolizei Zürich derzeit vor Kleinanzeigenbetrügern. Diese publizieren ihre verlockenden Fake-Inserate nicht nur auf Onlineplattformen, sondern auch gewohnt klassisch in analogen Printmedien. Das Ziel: Den Opfern Geld abzuluchsen, ohne die versprochene Gegenleistung zu erbringen.
Foto eines Printinserat. (Source: Cybercrimepolice.ch)
Die Zahlungsdaten werden per im Inserat enthaltener E-Mail-Adresse ausgetauscht. Die Betrüger schicken auch eine Referenznummer mit "für eine schnelle Zuordnung und problemlose Abwicklung der Zahlung". Überweist man den Betrag, geht das Geld jedoch nicht an die Betrüger. Stattdessen finanziert man eine Bestellung, welche die Scammer in einem Onlineshop mittels "Vorauskasse" getätigt haben. Denn bei einer Zahlung seien nur IBAN und Referenznummer massgebend und nicht der Name des Kontoinhabers, heisst es in der Mitteilung.
Die Kantonspolizei empfiehlt, sich vor Angeboten zu hüten, die zu gut sind, um wahr zu sein. Wenn man dem Verkäufer nicht vertraut, solle man auch keine Vorauszahlung machen. Und Zahlungen an Privatpersonen mit Referenznummern gelte es zu vermeiden. Wer bereits eine Zahlung getätigt hat, soll dies unverzüglich bei der Bank melden, um die Zahlung zu stoppen, und anschliessend bei der örtlichen Polizeistelle eine Strafanzeige erstatten.
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