Update: Parlament bejaht neue Regeln für Datenaustausch im Schengen-Raum
Der Bundesrat passt das Gesetz zum Informationsaustausch im Schengen-Raum an. Das geschieht als Reaktion auf eine bereits erfolgte Anpassung seitens der EU mit dem Ziel, die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität effizienter zu machen. Das Parlament nimmt das revidierte Gesetz an.
Update vom 18.03.2025: Die Gesetzesänderung zum Datenaustausch im Schengen-Raum ist so gut wie unter Dach und Fach. Mit 177 zu einer Stimme hiess der Nationalrat die Vorlage gut, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Der Ständerat hatte dem Vorschlag des Bundesrates bereits im Dezember 2024 zugestimmt. Das Geschäft kommt somit am Ende der Session in die Schlussabstimmung, die aber in der Regel als Formsache gilt.
Originalmeldung vom 05.09.2024:
Schweiz passt Regeln für Datenaustausch im Schengen-Raum an
Der Informationsaustausch unter den Schengen-Staaten soll effizienter und wirksamer werden. Um dies zu erreichen, verabschiedete die Europäische Kommission bereits im Mai 2023 neue Richtlinien zum Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten. Nun will auch der Bundesrat Schweizer Gesetze entsprechend anpassen und verabschiedet die Botschaft dazu ans Parlament.
Ziel ist es, die grenzüberschreitende Kriminalität und Terrorismus effektiver bekämpfen zu können, wie einer Mitteilung des Bundes zu entnehmen ist. Demnach sehen die neuen EU-Richtlinien drei konkrete Massnahmen vor:
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Jeder Schengen-Staat definiert eine einzige Kontaktstelle, die jederzeit (24 Stunden pro Tag, 7 Tage die Woche) fallrelevante Anfragen aus dem Schengen-Raum bearbeitet. In der Schweiz nimmt diese Rolle bereits heute das Bundesamt für Polizei (Fedpol) wahr.
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Die Richtlinie legt konkrete Fristen für die Beantwortung von Ersuchen fest, die grundsätzlich schon heute angewandt werden. So müssen dringliche Anfragen zu Informationen, auf die das Fedpol direkt zugreifen kann, innerhalb von 8 Stunden beantwortet werden. Informationen, die das Bundesamt erst durch Anfrage bei einer anderen Behörde einholen kann und somit nur indirekt verfügbar sind, müssen bei dringlichen Anfragen innerhalb von drei Tagen beantwortet werden. Für alle Anfragen ohne Dringlichkeit gilt eine Frist von sieben Tagen.
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Darüber hinaus wird festgelegt, dass der polizeiliche Informationsaustausch innerhalb des Schengen-Raums vorrangig über das von Europol betriebene Netzwerk für den sicheren Informationsaustausch (SIENA) erfolgt. So erhalte die europäische Polizeibehörde Europol künftig mehr Informationen und deren Rolle werde gestärkt, schreibt der Bund.
Der jetzt erfolgten Botschaft ging eine Vernehmlassung voraus, an der sich laut Mitteilung unter anderem 24 Kantone, vier politische Parteien sowie das Bundesgericht und das Bundesverwaltungsgericht beteiligten. Mehrheitlich hätten sie die Umsetzung der EU-Richtlinie begrüsst. Ein paar Änderungensvorschläge nahm der Bundesrat jedoch auch entgegen: So präzisierte er, dass das Fedpol binnen 8 Stunden nur die Informationen liefern müsse, auf die es direkt zugreifen könne. Für alle anderen Informationen gelten die längeren Fristen. Dadurch würden insbesondere die Auswirkungen auf die kantonalen Behörden minimiert.
Als nächstes befinden die eidgenössischen Räte über die gesetzlichen Vorschläge. In Kraft treten sollen sie voraussichtlich per Anfang 2025.
Im Parlament gab unlängst auch der nationale Austausch von Polizeidaten zu Reden. So schickte der Ständerat einen Vorstoss an den Bundesrat. Die Motion falls sich die Kantone nicht einigen können. Mehr dazu erfahren Sie hier.
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