Digiges und Co. ziehen wegen Zürcher Polizeigesetz vor Bundesgericht
Die Kantonspolizei Zürich soll künftig KI-basierte Analysesysteme nutzen. Mit der entsprechenden Gesetzesrevision erhält die Behörde auch mehr Befugnisse zum Datenaustausch. Gegen beide Änderungen reichen mehrere Organisationen Beschwerde beim Bundesgericht ein.
Einmal mehr landet ein kantonales Polizeigesetz vor Bundesgericht. Nachdem die Richter in Lausanne sich jüngst mit Bestimmungen zur automatisierten Fahrzeugfahndung der Kapos Luzern und Bern befassten, werden sie sich demnächst über das revidierte Polizeigesetz des Kantons Zürich beugen. Gegen dieses reichte nämlich eine Gruppe mehrerer Organisationen und Privatpersonen Beschwerde ein, unter ihnen die Demokratischen Juristinnen Zürich und die Digitale Gesellschaft (Digiges).
Gesellschaft à la "Minority Report"
Der Kantonsrat verabschiedete das revidierte Polizeigesetz Ende März 2026. Die Sicherheitsdirektion hatte es zuvor bereits einmal überarbeitet und den vom Bundesgericht im Fall des Kantons Luzern gerügten Artikel zur automatisierten Fahrzeugfahndung entfernt. Mit der schlussendlich verabschiedeten Version will der Kanton Zürich Rechtsgrundlagen für den Datenaustausch unter den Polizeikorps und mit Partnerorganisationen schaffen, wie auf der Website des Kantonsrates zu lesen ist. Zudem soll die Polizei neu "in geschlossenen Internet-Foren ermitteln und KI einsetzen können".
Bei den beschwerdeführenden Organisationen stossen diese neuen und ausgeweiteten Befugnisse auf heftige Kritik. Die Gesetzesänderung sei "klar grund- und menschenrechtswidrig", erklären sie in einer Mitteilung. Konkret seien "die weit gefassten Befugnisse zur Informationsbeschaffung im virtuellen Raum sowie der Einsatz intelligenter Analysesysteme" problematisch. "Letztere bergen erhebliche Risiken für die Bildung von Persönlichkeitsprofilen, Fehlzuordnungen, intransparente Entscheidfindung und diskriminierende Effekte", heisst es in der Mitteilung.
Die Digitale Gesellschaft illustriert die Bedrohung anhand eines Verweises auf den Film "Minority Report". Darin wird das dystopische Bild einer Gesellschaft gezeichnet, in der bestehende Daten über Personen und Ereignisse zusammengeführt, analysiert und daraus Erkenntnisse über Straftaten in Vergangenheit und Zukunft abgeleitet werden.
Ähnliches sieht die Digiges in Zürich passieren. Sie hebt hervor, dass die Kapo laut dem Gesetz Analysesysteme bereits bei Vorermittlungen einsetzen könnte, "also dann, wenn noch kein konkreter Straftatverdacht existiert und potenziell viele Personen zum untersuchten Kreis gehören". Und: In den Systemen sollen auch besonders schützenswerte Personendaten bearbeitet und ausgewertet werden können, etwa Gesundheitsdaten, Daten über politische oder religiöse Ansichten, biometrische Daten, Opferdaten oder Haftdaten.
"Die Gefahren und Defizite solcher KI-basierten Systeme, die auf Wahrscheinlichkeitsrechnungen basieren, sind eigentlich bekannt. Der Zürcher Kantonsrat entschied sich aber trotzdem, darauf zu verzichten, Qualitätsstandards für die Systeme festzulegen", kritisiert die Digiges. In der Mitteilung gibt sich der Verein überzeugt, dass das Bundesgericht für den Einsatz solcher Systeme "hohe Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen und Schranken zugunsten der Grundrechte" fordern werde, wie im Fall des Kantons Luzern.
Datenaustausch ohne Grenzen
Fehlende Schranken bemängeln die Beschwerdeführer auch bezüglich des automatisierten Datenaustausches im sogenannten Abrufverfahren. Künftig könnten Polizeibehörden automatisiert auf Daten anderer Behörden und Kantone zugreifen, ohne dass vorgängig geprüft wird, ob der Zugriff tatsächlich notwendig und verhältnismässig ist, führen die NGOs aus. Davon betroffen seien auch hochsensible Informationen wie biometrische Daten, Daten von Opfern oder Daten über fürsorgerische Unterbringungen. Solche Informationen dürften bei Routinekontrollen oder in Bagatellfällen nicht automatisch abrufbar sein. Doch das neue Gesetz regle nicht, wer zu welchen Zwecken auf welche Daten zugreifen dürfe und wie diese Daten weiterverwendet werden dürften. Das Gesetz biete keinen ausreichenden Schutz vor Missbrauch. Auch hier, ergänzt die Digiges, habe der Kanton Zürich die vom Bundesgericht im Fall des Kantons Luzern gestellten hohen Anforderungen "geflissentlich ignoriert".
In der Schlussabstimmung befürwortete der Kantonsrat das revidierte Polizeigesetz mit mit 117 zu 57 Stimmen. Aus dem mehrheitlich bürgerlichen Ja-Lager lobt etwa die SVP das Gesetz als "wichtigen Schritt für mehr Sicherheit und eine handlungsfähige Polizei im Kanton Zürich". Dagegen kritisiert die SP, "dass die überarbeitete Vorlage zentrale Vorgaben des Bundesgerichts unzureichend umsetzt und weiterhin erhebliche Risiken für Grund- und Datenschutz birgt".
Auch nicht vollends zufrieden dürfte die kantonale Datenschutzbeauftragte sein. Sie erwähnte das revidierte Polizeigesetz letztmals im Tätigkeitsbericht 2024. Darin bemängelt sie "die Unbestimmtheit zentraler Bestimmungen des Entwurfes sowie vereinzelt die Unverhältnismässigkeit gewisser vorgesehener Personendatenbearbeitungen".
Auf Anfrage verweist die Sicherheitskommission des Kantons Zürich auf die im Kantonsrat geäusserten Argumente. Die vom Rat angenommene Gesetzesvorlage berücksichtige den Bundesgerichtsentscheid im Zusammenhang mit der Änderung des Polizeigesetzes im Kanton Luzern vollumfänglich, schreibt sie weiter. Die Direktion bemerkt schliesslich, "dass die Gegner bezeichnenderweise einmal mehr den Gerichtsweg beschreiten und nicht mit einem Referendum gegen den Kantonsratsbeschluss die demokratische Auseinandersetzung (und damit eine Volksabstimmung) gesucht haben".
In ihrer Beschwerde beantragen Digiges und Co., "dass die angefochtenen Bestimmungen während der Dauer des bundesgerichtlichen Verfahrens umgehend auszusetzen und nicht anzuwenden sind". Somit bleibt vorerst offen, ob und wann das revidierte Polizeigesetz im Kanton Zürich in Kraft tritt.
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