Domains ehemaliger Arztpraxen und Apotheken führen zu dubiosen Verkaufsseiten
Internetadressen können Monate oder Jahre nach einer Geschäftsaufgabe plötzlich wieder aktiv werden - unter neuer Führung und mit zweifelhaften Inhalten. Das BACS beobachtet derzeit vermehrt solche Fälle bei ehemaligen Arztpraxen und Apotheken, deren Domains Besuchende auf ausländische Verkaufsplattformen weiterleiten.
Wenn ein Unternehmen den Betrieb einstellt oder übernommen wird, läuft seine Internetadresse, die sogenannte Domain, nach einer bestimmten Zeit aus. Dritte können das ausnutzen und die Domain neu registrieren lassen. Derzeit beobachtet das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) dieses Phänomen laut Mitteilung vermehrt bei Domains ehemaliger Arztpraxen und Apotheken.
Oft würden auf solchen reaktivierten Websites identische oder ähnliche Angebote auftauchen. In anderen Fällen seien es pornografische Inhalte oder andere dubiose Angebote. Im Fall ehemaliger Arztpraxen und Apotheken handelt es sich häufig um Listen von Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln, wie das Bundesamt schreibt.
Die neuen Betreiber nutzten dabei Bekanntheit, Bewertungen und bestehende Verbindungen der ursprünglichen Domain in Suchmaschinen gezielt aus. Wer nach einer solchen ehemaligen Praxis oder Apotheke suche, finde sie weiterhin weit oben in den Suchergebnissen und sehe auf der reaktivierten Website ein Angebot, das scheinbar zum ursprünglichen Betrieb passe.
Tatsächlich leiten die neuen Betreiber Besuchende der bekannten Schweizer Domain unbemerkt auf ausländische Verkaufsplattformen für Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel weiter, wie das BACS warnt. Werde eine solche Verkaufsseite gesperrt, bleibe die verlinkende Domain dennoch erhalten und könne einfach auf eine andere Plattform verweisen.

Website einer ehemaligen Arztpraxis, deren neue Betreiber diverse Medikamente auflisten. Ein Klick auf eines der Produkte führt zu einer ausländischen Verkaufsseite. (Source: BACS)
Domains ehemaliger Arztpraxen oder Apotheken sind lukrativ für Dritte
Die Domains ehemaliger Arztpraxen und Apotheken seien besonders betroffen, weil sie oft Ortsnamen enthielten und deshalb bei ortsbezogenen Suchanfragen gefunden und verlinkt würden, so die Behörde. Oft seien die Adressen zudem in Branchen- und Gesundheitsverzeichnissen, auf Gemeindeportalen, in Kartendiensten oder auf Partnerseiten hinterlegt und würden Besuchende weiterhin auf die Domain leiten. Für Dritte, die auf thematisch verwandte Verkaufsangebote verlinken wollen, seien solche Adressen deshalb von erheblichem Wert.
Das BACS weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich Domains, deren Frist abgelaufen ist, systematisch beobachten lassen. Listen dazu seien frei verfügbar und liessen sich nach Stichworten durchsuchen. Über die Neuregistrierung einer freigewordenen Domain werde ausserdem niemand informiert. Oft sei keine zuständige Person verfügbar. Zudem erfolge der Besitzerwechsel häufig erst Monate oder Jahre nach der Schliessung eines Betriebs.
Empfehlungen des BACS
- Eine Domain sollte wie eine Marke behandelt werden. Auch wenn ein Geschäft aufgelöst wird, sollte die Domain weitergeführt und entweder auf eine statische Informationsseite (z.B. mit einem Hinweis auf die Geschäftsaufgabe) oder auf die neue Firma umgeleitet werden, mindestens für eine gewisse Zeit.
- Man sollte verhindern, dass wichtige Domains durch administrative Versäumnisse ungewollt frei werden.
- Es werde dazu geraten, misstrauisch zu sein, wenn eine bekannte Website plötzlich ihr Design oder ihren Inhalt radikal ändere oder zu ungewöhnlichen Zahlungen auffordere - auch wenn die Internetadresse korrekt erscheine.
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