So erkennt man Fake-Angebote
Auf Kleinanzeigenplattformen häufen sich Fake-Angebote, mit denen Betrüger ihre Opfer in die Falle locken. Mit einer Kampagne will das Bundesamt für Cybersicherheit für solche Gefahren sensibilisieren.

Kleinanzeigenplattformen haben ihre Schattenseiten. Betrüger nutzen sie, um mit gefälschten Angeboten an Geld zu kommen. Im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne erinnert das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) daran, dass die Unachtsamkeit der User oftmals die grösste Gefahr darstellt. Die Kampagne zeigt Tipps auf, die dabei helfen sollen, das Risiko zu reduzieren.
Kritisch bleiben
Angebote, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein, sind es in der Regel auch. Ein neuwertiges Produkt zu einem aussergewöhnlich günstigen Preis? In solchen Fällen ist besondere Vorsicht geboten. Das BACS empfiehlt: Suchen Sie keine Ausreden und nehmen Sie sich die Zeit, die Echtheit solcher Angebote sorgfältig zu prüfen.
Nicht unter Druck setzen lassen
Betrüger setzen ihre Adressaten oftmals unter Zeitdruck. Sie behaupten, es gebe viele weitere Interessenten für ihr Angebot, um potenzielle Käufer zu einer schnellen, unüberlegten Entscheidung zu drängen. Bei solchen Nachrichten lohnt es sich laut dem BACS, noch einmal zu überprüfen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.
Auf Bewertungssysteme achten
Die meisten Kleinanzeigenplattformen haben so etwas wie ein Bewertungssystem, bei dem sich Anbieter sowie Käuferinnen und Käufer gegenseitig bewerten können. Es kann sich lohnen, solche Bewertungen zu prüfen - man sollte sich dabei allerdings bewusst machen, dass auch diese Bewertungen gefälscht sein können. Existiert ein Profil erst seit kurzer Zeit, hat aber schon zahlreiche positive Bewertungen, kann dies ein Hinweis auf ein gefälschtes Profil sein, wie das BACS anmerkt.
Auf Rahmenbedingungen bestehen
Wenn möglich, sollte man erst bei der Abholung bezahlen. Misstrauen ist geboten, wenn ein Verkäufer oder eine Verkäuferin behauptet, gerade im Urlaub zu sein oder Überweisungen via IBAN seien momentan nicht möglich, weshalb eine andere Bezahlart gewählt werden müsse. Ausserdem warnt das BACS: "Verlangt eine Verkäuferin oder ein Verkäufer eine Kopie Ihrer ID, aus welchen Gründen auch immer, gehen Sie der Forderung nicht nach. Ihre Identität könnte dadurch für weitere Betrügereien verwendet werden."
Um Geld zu erhalten, braucht es keine Angabe von Kreditkartendaten
Auch ein Verkauf auf einer Kleinanzeigenplattform kann gefährlich sein. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn ein angeblicher Käufer oder eine angebliche Käuferin vorgibt, die Zahlung und den Transport über eine Drittfirma durchzuführen. In solchen Fällen werde man häufig von einem vermeintlichen Zahlungsdienst kontaktiert und aufgefordert, man solle für den Erhalt des Geldes seine Kreditkartendaten angeben. Das BACS betont: Für den Erhalt von Geldern muss man nie Kreditkartendaten angeben.
Das BACS gibt diese Empfehlungen im Rahmen der nationalen Sensibilisierungskampagne "S-U-P-E-R" ab. Im vergangenen April mahnte das Bundesamt in diesem Kontext zur Vorsicht im Umgang mit sensiblen Informationen. Mehr dazu lesen Sie hier.
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