Samt Identifikationspflicht beim Domainkauf

Update: Parlament fordert mehr Schutz für Schweizer Internetadressen

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Das Parlament will es Cyberkriminellen erschweren, Schweizer Domains zu missbrauchen. Die beiden Kammern überweisen eine entsprechende Motion an den Bundesrat. Darin fordern sie unter anderem eine Identifikationspflicht beim Kauf von Schweizer Domains.

Der Ständeratssaal. (Source: Parlamentsdienste)
Der Ständeratssaal. (Source: Parlamentsdienste)

Update vom 06.10.2026: Der Bundesrat soll "griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizerischen Domains" ergreifen. Das Parlament überwies die entsprechende Motion an den Bundesrat.

National- und Ständerat hatten sich jeweils zweimal mit dem Vorstoss befasst. Beide Kammern und auch der Bundesrat waren zwar mit der generellen Stossrichtung einverstanden. Namentlich begrüssten sie die Forderung, dass Behörden missbrauchte Domains künftig nicht nur in Zusammenhang mit Phishing oder Malware blockieren können sollen, sondern auch im Fall anderer Missbrauchsfälle.

Uneins waren sich die Kammern bezüglich der Forderung, .ch- und .li-Domains künftig nur noch an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen zu vergeben. Schlussendlich folgte der Ständerat dem Nationalrat und bejahte die Forderung nach einer Identifikationspflicht.

Bei Hostpoint stösst übrigens die Debatte um eine Identifikationspflicht für den Kauf von .ch-Domains auf wenig Zustimmung. Claudius Röllin, mitgründer des Schweizer Hosters, weist darauf hin, dass .ch-Domains bereits zu den sichersten Domains weltweit zählen. "Ich bin ja nicht grundsätzlich gegen Regulierungen. Aber Massnahmen, die nur Kosten verursachen, sind nicht der richtige Weg", sagte er im Interview, welches Sie hier in voller Länge nachlesen können.

 

Update vom 19.06.2026:

Nationalrat besteht auf Identifikationspflicht beim Domainkauf

Der Nationalrat besteht darauf, dass sich Käuferinnen und Käufer von Schweizer Domains (.ch und .swiss) eindeutig als natürliche oder juristische Personen identifizieren müssen. Die grosse Kammer hält damit an der entsprechenden Motion von Michael Götte (SVP/SG) in ihrer ursprünglichen Fassung fest, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Abgesehen von der Identifikationspflicht sei auch eine Ausweitung der Gründe für eine Domainsperrung Teil des Vorstosses.

Der Ständerat schwächte die Motion laut Mitteilung ab, weil ihm eine solche Identifikationspflicht zu weit ging. Eine Minderheit im Nationalrat habe den Kompromiss der kleinen Kammer unterstützt, doch die Mehrheit sei der Ansicht, dass eine Identifikation von Domainkäufern erforderlich sei. Nur so könnten die zuständigen Behörden Missbrauchsmeldungen effizient bearbeiten.

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Nationalrats, wie es in der Mitteilung heisst. Nun geht das Geschäft zurück an den Ständerat.

 

Originalmeldung vom 20.03.2026:

Parlament will Betrügern das Handwerk legen

Der Ständerat hat einstimmig drei Motionen aus dem Nationalrat gegen Telefon- und Internetbetrüger angenommen. Die Vorstösse stammen von Martin Candinas (Mitte/GR), Priska Seiler Graf (SP/ZH) und Michael Götte (SVP/SG), wie die Parlamentsdienste mitteilen. Auch der Bundesrat habe die Vorstösse gutgeheissen.

Götte fordert eine Änderung der Rechtsgrundlage für die Vergabe von schweizerischen Domains (.ch oder .swiss). Diese Domains sollen nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen ausgestellt werden, wie es weiter in der Mitteilung heisst. Zudem ist Götte der Meinung, dass sich Domains nicht nur bei Phishing und Schadsoftware-Verbreitung, sondern auch bei anderen Missbrauchsarten blockieren lassen sollen.

Die Mehrheit der Ständeratskommission und auch des Ständerats selbst befürwortet nur den zweiten Punkt. Den ersten Punkt lehnte sie ab, weil er einen zu grossen administrativen Aufwand bedeuten würde.

In der zweiten Motion forderte Candinas Massnahmen gegen die Verschleierung der tatsächlichen Rufnummer (Call-ID-Spoofing). Der Bundesrat müsse nun Anbieter zu Schritten verpflichten, um solche gespooften schweizerischen Telefonnummern zu erkennen, zu unterbinden und damit einhergehende Straftatbestände zu verhindern, wie die Parlamentsdienste weiter schreibt. 

Die dritte Motion von Seiler Graf fordert den Bundesrat auf, einen Erlassentwurf zu erstellen, der Missbräuche beim Verkauf von schweizerischen Telefonnummern und SIM-Karten eindämmen soll. 

Aufgrund der vom Ständerat vorgenommenen Änderung an der ersten Motion geht diese wieder an den Nationalrat. Die zweite und dritte Motion gehen an den Bundesrat, der alle drei Vorstösse befürwortet.

 

Im Januar missbrauchten Telefonbetrüger die Telefonnummer des Darmkrebsvorsorgeprogramms vom Kanton Luzern aus. Damit forderten sie Geldbeträge im Namen der Luzerner Kantonalbank ein. Lesen Sie hier mehr dazu.

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