EDÖB verzeichnet Rekorde bei Zugangsgesuchen und Schlichtungsanträgen
Schweizer Behörden erhalten mehr Gesuche auf Einsicht zu Verwaltungsdokumenten. Das beschert auch dem EDÖB mehr Arbeit, der 2024 so viele Schlichtungsanträge erhielt wie noch nie zuvor. Im Tätigkeitsbericht blickt der EDÖB zurück und warnt vor süssem Gift.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat ein weiteres bepacktes Jahr hinter sich. Die Behörde, angeführt von Adrian Lobsiger, konnte die Einführungsarbeiten zum im September 2023 in Kraft getretenen revidierten Datenschutzgesetz zwar weitgehend abschliessen, die freigewordenen Kapazitäten nutzte der EDÖB aber, um die Aktivitäten gegen Verletzungen der Datenschutzvorschriften zu verstärken. Hier habe man den Personaleinsatz im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent erhöht, erklärt der EDÖB im unlängst veröffentlichten Tätigkeitsbericht. Demnach erhielt der Direktionsbereich Daten insgesamt 1053 Anzeigen, von denen 265 am Schluss des Berichtsjahres noch hängig waren. Die Behörde erhielt 363 Meldungen zu Datensicherheitsverletzungen, wobei in rund 40 Prozent der Fälle die Meldung innerhalb von 6 Tagen nach Auftreten der Verletzung einging.
Über 50 Prozent mehr Schlichtungsgesuche
Im Tätigkeitsbericht hebt der EDÖB das steigende Interesse am Öffentlichkeitsprinzip hervor. Im Jahr 2024 seien fast 30 Prozent mehr Zugangsgesuche bei den Bundesbehörden eingegangen als im Vorjahr. Noch stärker stiegen die im Zusammenhang mit diesen Gesuchen beim EDÖB eingereichten Schlichtungsanträge, nämlich um 53 Prozent auf 202 – "so viele wie noch nie seit Inkrafttreten des Öffentlichkeitsgesetzes", schreibt die Behörde. Oder anders ausgedrückt: "In den 838 Fällen, in denen die Bundesverwaltung den Zugang vollständig oder teilweise verweigerte beziehungsweise aufschob oder vorbrachte, dass keine amtlichen Dokumente vorhanden sind, kam es 202 Mal beziehungsweise in 24 Prozent der Fälle zur Einreichung eines Schlichtungsantrags."
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Source: Netzmedien)
Die Zunahme an Schlichtungsverfahren hatte negative Auswirkungen auf deren Dauer: Die gesetzliche Bearbeitungsdauer von 30 Tagen konnte der Beauftragte im Berichtsjahr nur in gut einem Viertel der Verfahren einhalten, wie es im Tätigkeitsbericht heisst. "Die Bestrebungen der Verwaltung, Teilbereiche ihrer Tätigkeit oder bestimmte Kategorien von Dokumenten vom Öffentlichkeitsprinzip auszunehmen, halten an", schreibt der Beauftragte und rechnet damit, dass die zeitnahe Durchführung von Schlichtungsverfahren auch weiterhin herausfordernd bleiben werde.
Das süsse Gift
Im Kapitel zu den aktuellen Herausforderungen warnt der EDÖB vor den Möglichkeiten moderner Technologien zur Überwachung. "Die demokratischen Gesellschaften des Westens verfügen über genügend digitale Technologie, Finanzkraft und Manpower, um ihre Kontrollinfrastrukturen so auszubauen, dass sich das von den liberalen Verfassungen garantierte private und selbstbestimmte Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger in sein Gegenteil verkehrt", schreibt Lobsiger. Sensoren und Drohnen seien billig, liessen sich in fast beliebiger Anzahl herstellen und für die flächendeckende Überwachung aller Bewegungen und Gesichter im öffentlichen Raum einsetzen. "All das lässt sich kombinieren mit einer Vernetzung aller behördlichen Informationssysteme und einer von Staat und Digitalwirtschaft perfektionierten Überwachung der virtuellen Welt bis hin zur KI-gestützten Sozialkontrolle oder Social Scoring."
Das Schweizer Datenschutzgesetz verbiete flächendeckende Gesichtserkennung und Social Scoring, stellt der EDÖB klar. Das Verbot sei, anders als im AI Act der EU, zwar nicht explizit verankert, er könne es aber durch Auslegung dieses Erlasses herleiten. So trage man dazu bei, "dass sich westliche Demokratien nicht unbesehen dem süssen Gift des technologisch Machbaren ergeben", schreibt der Beauftragte.
Im vergangenen Geschäftsjahr befasste sich der EDÖB unter anderem mit Social-Media-Unternehmen, die die Beiträge ihrer User fürs KI-Training nutzen wollen. Hier erfahren sie, wie er dies einschätzt.
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